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ROUNDUP: Durchsuchung bei Dekabank zu Cum-Ex-Aktiengeschäften

ROUNDUP: Durchsuchung bei Dekabank zu Cum-Ex-Aktiengeschäften
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22.06.2022 ‧ dpa-Afx

FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Skandal um Cum-Ex-Deals haben Ermittler am Dienstag Büros der Dekabank in Frankfurt durchsucht. Ein Sprecher des Geldhauses bestätigte am Mittwoch die Maßnahme in Zusammenhang mit Aktienhandelsgeschäften, wollte sich aber nicht weiter dazu äußern.

Die Staatsanwaltschaft Köln erklärte, sie vollstrecke in einem Cum-Ex-Verfahren seit Dienstag Durchsuchungsbeschlüsse gegen ein Bankinstitut in Frankfurt und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Namen nannte sie nicht. Auch Privatwohnungen von acht Beschuldigten würden durchsucht. An den Durchsuchungen seien neben Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Köln rund 110 Ermittler beteiligt.

Die Verstrickung der Dekabank in den Cum-Ex-Skandal ist schon lange bekannt. Das Institut, das als Wertpapierhaus der Sparkassen fungiert, musste bereits im Jahr 2016 einen Betrag von 53 Millionen Euro aus Cum-Ex-Aktiengeschäften abschreiben, nachdem eine Klage auf Rückzahlung vor dem Hessischen Finanzgericht gescheitert war.

Am Cum-Ex-Skandal sind viele Banken beteiligt. Dabei nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Fiskus über Jahre um Steuern zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. Im Jahr 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte dann der Bundesgerichtshof fest, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten den Cum-Ex-Skandal auf, es kommt immer wieder zu Razzien. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Köln Büros der US-Investmentbank Merrill Lynch und der britischen Barclays -Bank in Frankfurt durchsucht.

Eine treibende Kraft der Cum-Ex-Deals hierzulande, der Steueranwalt Hanno Berger, muss sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bonn und dem Landgericht Wiesbaden verantworten./als/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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