BERLIN (dpa-AFX) - Immer mehr Firmen wollen sich am Aufbau der europäischen Cloud- und Dateninfrastruktur Gaia-X beteiligen. Neben den 22 Gründungsunternehmen aus Deutschland und Frankreich haben nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums "weit mehr als 100 weitere Unternehmen" ihr Interesse bekundet, "Mitglied der ersten Stunde" bei der in Gründung befindlichen Gaia-X-Organisation zu werden. Auf einem virtuellen Gaia-X-Gipfeltreffen sollen am Mittwoch und Donnerstag wichtige Weichen für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen und souveränen Dateninfrastruktur gestellt werden.
Gaia-X war im Oktober 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. In dem Projekt geht es darum, in Europa nicht alternativlos auf die großen IT-Konzerne aus den USA und China angewiesen zu sein. Dafür soll ein Konzept erarbeitet werden, mit dem neue und bestehende Angebote über Open-Source-Anwendungen und offene Standards miteinander vernetzt werden. Gaia-X strebt aber nicht an, selbst einen "Hyperscaler" nach dem Vorbild von Google
Vielmehr will Gaia-X den Cloud-Riesen mit einer Vernetzung von vielen kleineren Anbietern aus Europa entgegentreten. Der Betrieb dynamisch verteilter Systeme wie einer Cloud-Umgebung ist allerdings gerade für kleinere Anbieter und die IT-Abteilungen in mittelständischen Unternehmen nur schwer zu meistern. Bei der Entwicklung von Gaia-X setzten die Initiatoren nicht von Anfang an auf eine umfangreiche und allumfassende Lösung, betonte das Wirtschaftsministerium.
Vielmehr wolle man im kommenden Jahr mit einem "Minimum Viable Product" ("minimal funktionsfähiges Produkt") an den Start gehen: Dies sei der Ausgangspunkt für Prototypen, den Test kritischer Funktionalitäten und weitere Entwicklungen. Die auf Gaia-X basierenden Anwendungen sollen es erlauben, Daten untereinander branchen- und länderübergreifend sicher auszutauschen. Außerdem sollen Cloud-Lösungen möglich gemacht werden, die dem europäischen Recht entsprechen.
Gegen Dienste aus den USA wie Microsoft Azure, Google Cloud und Amazon AWS gibt es insbesondere nach dem jüngsten Urteil des EuGH ("Schrems II") Vorbehalte, weil diese sowohl der Europäischen Datenschutzgrundverordnung als auch dem US-amerikanischen Cloud Act entsprechen müssen. Dies ist selbst mit individuellen Rahmenverträgen nach Einschätzung von Datenschützern kaum möglich./chd/DP/zb
Quelle: dpa-AFX