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10.09.2024 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP: Brüssel gegen Tech-Riesen: EuGH urteilt zu Apple und Google

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Alphabet (C)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Vor dem höchsten europäischen Gericht geht es am Dienstag gleich für zwei große Technologiekonzerne um Milliarden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über eine Wettbewerbsstrafe für Google und über Steuernachzahlungen von Apple . Hinter beiden Verfahren steht die EU-Kommission.

Missbraucht Google seine Marktmacht?

Im Fall von Google geht es um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH, der nun sein Urteil verkündet.

Die Aussichten sind nicht gut für Google: Die Generalanwältin gab in ihren Schlussanträgen der EU-Kommission recht. Eine solche Einschätzung ist nicht bindend, das Gericht folgt ihr aber oft.

Apple droht Rückschlag

Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro - plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. 2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.

Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH, der nun sein Urteil verkündet.

Der Generalanwalt am EuGH kam zu dem Schluss, dass das Urteil des EU-Gerichts wegen einiger Fehler gekippt werden sollte. Anders als bei Google wäre der Rechtsstreit hier nicht zwangsläufig beendet; das untergeordnete EU-Gericht müsste unter Umständen erneut entscheiden. Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

Wegweisende Fälle für EU-Kommission

Sollten die Richter in beiden Fällen den Schlussanträgen folgen, wäre das ein großer Triumph für die EU-Kommission und die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft allerdings schnell. Auch gegen bestimmte Steuerdeals zog die Brüsseler Behörde immer wieder ins Feld. Nicht immer waren die Maßnahmen erfolgreich, einige Beschlüsse wurden von europäischen Gerichten kassiert./rew/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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