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ROUNDUP: Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt Mietenstopp-Volksbegehren

ROUNDUP: Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt Mietenstopp-Volksbegehren
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16.07.2020 ‧ dpa-Afx

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Münchner Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies die Klage der Organisatoren auf Zulassung des Volksbegehrens am Donnerstag in München ab. Das Mietrecht ist Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig.

"Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist", heißt es in der Entscheidung. Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen. Dagegen waren die Initiatoren vor Gericht gezogen.

Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52 000 bayerische Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt.

Die Niederlage war absehbar, da Fachjuristen die Rechtslage weitgehend einheitlich beurteilen. "Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der Gesetzgebungskompetenz", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). "Diese hat der Bund, nicht die Länder."

Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: "Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten "Mietenstopp-Gipfel" veranstalten.

"Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen", forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. "Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden."

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch bedeutet die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Vorzeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. "Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren", sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. "Der Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot."

In der Bau- und Immobilienbranche ist Konsens, dass Ursache der Mietpreisexplosion nicht die Aktivitäten von Spekulanten sind, sondern jahrzehntelange Versäumnisse im Wohnungsbau. Durch die Bank abgelehnt werden staatliche Mietendeckel auch von sozial orientierten Vermietern wie kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, von denen viele der SPD traditionell verbunden sind.

Diese Unternehmen vermieten viele Wohnungen unter den üblichen Marktpreisen und warnen seit Jahren, dass ihnen bei staatlich verordneten Mietpreisbegrenzungen das Geld für Neubauten fehlen würde. Der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen reagierte dementsprechend erleichtert auf das Urteil. Um das Ziel bezahlbarer Wohnungen zu erreichen, brauche es "Anreize und kein Bestrafungssystem", sagte Verbandsdirektor Hans Maier./cho/DP/stw

Quelle: dpa-AFX

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