BONN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Münchner Triebwerkshersteller MTU
Um was es konkret geht, ließen die Sprecher von MTU und Bafin auch auf Nachfrage offen. MTU behält sich nach eigenen Angaben vor, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Da die Sache schon länger her ist, geht es jedenfalls nicht um die Gewinnwarnung des Konzerns im vergangenen Jahr. Da hatte MTU wegen des Rückrufs von Triebwerken für die Airbus-Mittelstreckenjets aus der A320neo-Reihe eine überraschende Sonderbelastung von rund einer Milliarde Euro bekannt gegeben.
Der Rückruf betrifft die sogenannten Getriebefan-Triebwerke der RTX-Tochter
Mit Blick auf die verhängte Geldbuße erklärte die Bafin, börsennotierte Unternehmen in Deutschland müssten Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Dies gelte für Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, aber bei Bekanntwerden den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Die sofortige Veröffentlichung solle verhindern, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren Vorteile verschaffen. Und sie solle dafür sorgen, dass Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden./stw/jsl/mis
Quelle: dpa-AFX