LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Mittwoch mit der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen befasst. Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner halten den Plan für unwirksam und haben Klagen eingereicht (Az.: BVerwG 4 CN 4.22 - 4 CN 6.22). Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil verkünden wird, war zunächst offen.
In der Vorinstanz hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Klägern Recht gegeben. Bei der Wahl des Standortes seien Fehler gemacht worden, hatte das Gericht in Münster 2021 geurteilt und den Plan für unwirksam erklärt. Dagegen haben die Stadt Datteln und der Kraftwerksbetreiber Uniper
Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist seit 2020 in Betrieb. Grundlage dafür ist eine sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2017, gegen die die Kläger ebenfalls vorgehen. Die Verfahren sind beim OVG Münster anhängig, ruhen aber derzeit, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor einer Entscheidung über die Betriebserlaubnis solle das Urteil zur Wirksamkeit des Bebauungsplans abgewartet werden./bz/DP/jha
Quelle: dpa-AFX