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ROUNDUP: Aufarbeitung des mit Notrecht beschlossenen Bankendeals eingeleitet

ROUNDUP: Aufarbeitung des mit Notrecht beschlossenen Bankendeals eingeleitet
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26.03.2023 ‧ dpa-Afx

BERN (dpa-AFX) - Eine Woche nach dem unter der Regie des Bundes zustande gekommenen Bankendeals zur Übernahme von Credit Suisse (CS) durch UBS ist die Aufarbeitung der Geschehnisse in vollem Gang. Die schweizerische Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits eine erste Analyse in Auftrag gegeben. Die Bankenaufsicht Finma hofft auf schärfere Instrumente.

Man dürfe jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und müsse sich auch international überlegen, wie mit global tätigen Banken in solchen Situationen umgegangen werden solle, sagte die Finanzministerin in Interviews vom Wochenende.

Sie habe Banken-Professor Manuel Ammann von der Universität St. Gallen vergangene Woche bereits mit einer Analyse beauftragt. Zudem überlege sie sich, selber auf der kommenden Sondersitzung des Parlaments einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sie sprach sich aber gegen eine von mehreren Parteien geforderte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) aus.

Die Finanzministerin verteidigte in Interviews die Übernahme einmal mehr als die beste aller Lösungen. Eine Übernahme durch den Staat oder ein ungeordneter Konkurs hätte viel größere Risiken für den Staat gehabt. Das hätte die Wirtschaftsleistung der Schweiz nämlich rund 740 Milliarden Franken gekostet, sagte sie. Das habe man verhindern müssen.

Für Keller-Sutter handelt es sich bei der vom Bund eingefädelten und mit Sicherheiten von insgesamt 209 Milliarden Schweizer Franken abgesicherten Bankenübernahme um eine indirekte staatliche Unterstützung. "Man kann das mit einer Versicherung vergleichen", sagte sie.

CS hat nach den Worten von Keller-Sutter bereits einen großen Milliardenbetrag von der von Bund und Nationalbank gewährten Garantie beansprucht. Das Geld sei benötigt worden, weil im In- und im Ausland weiter Kunden Geld abgezogen hätten und weil die Gegenparteien, andere Banken, ihrerseits Garantien verlangt hätten.

Falls es wegen der Risikopositionen bei Credit Suisse zu weiter gehenden Verlusten kommen sollte, so müsse darüber neu entschieden werden. Geregelt sei, dass UBS die ersten fünf Milliarden zahle und dann der Staat eine Garantie für die nächsten neun Milliarden Franken leiste. Wenn dies nicht reiche, was sie nicht hoffe, so müsste man mit UBS nicht nur über den Verlust, sondern auch über eine Gewinnbeteiligung reden. Denn die Papiere könnten später auch wieder Gewinn abwerfen.

Zu der von ihrer Partei, der FDP, geforderten Abspaltung des schweizerischen Geschäfts von Credit Suisse im Zuge der Übernahme durch UBS warnte sie vor vorschnellen Schritten. Jetzt stehe die Stabilisierung der Lage im Vordergrund. Sie schloss es aber zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Denn UBS habe alles Interesse, zu schrumpfen.

"Letztlich war es ein Bank-Run, der Bank ging die Liquidität aus", sagte die Präsidentin der Finanzmarktaufsicht (Finma), Marlene Amstad, in der "NZZ am Sonntag". Sie verteidigte sich auch gegen den Vorwurf, die Finma sei untätig geblieben: "Wir haben eingegriffen und unsere stärksten Instrumente eingesetzt. Aber gerade wenn wir scharf vorgehen, wird das meistens nicht öffentlich", sagte Amstad weiter.

"Strategische Fehleinschätzungen der Bank, das Scheitern des Managements oder das Vertrauen der Kundinnen und Kunden und der Investoren zu verlieren, sind keine aufsichtsrechtlichen Tatbestände."

Die Finma sei keine Strafbehörde, lote aber die Möglichkeiten aus, die heutigen CS-Manager zur Rechenschaft zu ziehen, sagte die Finma-Präsidentin weiter. Ob neue Verfahren eröffnet würden, sei noch offen. Der Fokus liege aber klar darauf, die Übergangsphase der Integration in die UBS zu meistern und die Finanzstabilität zu wahren.

Gegen die Boni könne die Finma nur sehr begrenzt eingreifen, sagte auch Finma-Direktor Urban Angehrn in der "SonntagsZeitung". "Aber wir dürfen erwarten, dass jetzt das Parlament das Thema aufnimmt."

Auch Amstad begrüsst die Diskussionen über neue Interventions-Instrumente: "Erstens um die Bußenkompetenz, die die meisten Aufsichtsbehörden kennen. Das Zweite ist das sogenannte Senior-Manager-Regime, bei dem es um die Feststellung von Verantwortlichkeiten geht", sagte die Finma-Präsidentin./AWP/he

Quelle: dpa-AFX

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