BRÜSSEL (dpa-AFX) - Für sechs bekannte Tech-Riesen gelten in der EU bald schärfere Regeln, die ihr Geschäft umkrempeln könnten. Apple
Insgesamt kamen am Mittwoch 22 Dienste und Produkte der Tech-Riesen auf die "Gatekeeper"-Liste, weil sie für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher seien. Darunter sind etwa die Chatdienste WhatsApp und Messenger vom Meta-Konzern, Facebook, Instagram und Tiktok sowie die App-Plattformen von Apple und Google. Die großen Online-Firmen müssten nun nach "unseren EU-Regeln spielen", jubelte EU-Kommissar Thierry Breton in einem Video.
Ein zentrales Ziel des DMA (Digital Markets Act) ist, die Marktmacht großer Plattformen zu beschränken und den Wettbewerb anzukurbeln.
Zu den Regeln gehört unter anderem, dass große Unternehmen Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. Die Vorgabe könnte bereits dafür gesorgt haben, dass Metas Twitter-Alternative Threads bisher nicht in der EU verfügbar ist. Threads ist an Instagram angedockt - und Meta verwies zur Begründung der Entscheidung ausdrücklich auf bald greifende EU-Digitalgesetze. Am Mittwoch hieß es von Meta, man prüfe die Entscheidung und arbeite daran, den DMA umzusetzen.
Große Chat-Dienste wie WhatsApp müssen sich künftig für das Zusammenspiel mit kleineren Messengern öffnen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen. Um diese Vorgabe gab es in den vergangenen Jahren heftige Debatten: Kritiker warnen, dass sie zu weniger Sicherheit für die Nutzer führen könne. Die Daten etwa bei WhatsApp haben standardmäßig Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, dass nur die Beteiligten Nutzer sie im Klartext sehen können, aber nicht der Anbieter.
Im Fall von Apples Chatdienst iMessage soll zunächst noch geprüft werden, ob er - wie vom iPhone-Konzern argumentiert - nicht in den DMA-Anwendungsbereich fällt. Diese Untersuchung soll binnen fünf Monaten abgeschlossen werden.
Das Geschäft von Apple könnte auch an anderen Stellen einschneidend betroffen sein. So gehört zu den DMA-Vorgaben für "Gatekeeper", dass sie App-Stores anderer Anbieter zulassen müssen. Bisher kann man auf iPhones Apps nur aus der hauseigenen Download-Plattform des Konzerns herunterladen. Auch wird den großen Unternehmen verboten, für den Zugang zur Plattform die Nutzung ihrer eigenen Dienste vorzuschreiben
- so wie aktuell In-App-Käufe bei Apple über das Bezahlsystem des
Konzerns laufen müssen.
Apple argumentiert, die heutigen Verfahren dienten der Sicherheit der Nutzer und unter anderem dem Schutz vor Betrügern. "Wir sind nach wie vor sehr besorgt über die Risiken für den Datenschutz und die Datensicherheit, die der Digital Markets Act für unsere Nutzer:innen darstellt", kritisierte der Konzern am Mittwoch. Man werde sich darauf konzentrieren, diese Auswirkungen abzumildern.
Die Video-App Tiktok kritisiert die Zuordnung zur "Gatekeeper"-Riege und prüft weitere Schritte. "Wir unterstützen das Ziel des DMA, ein wettbewerbsfähiges Spielfeld in Europa zu schaffen, sind aber mit dieser Entscheidung grundsätzlich nicht einverstanden", betonte ein Sprecher. TikTok habe mehr Auswahl in einen Bereich gebracht, der weitgehend von etablierten Unternehmen kontrolliert werde. Den Dienst auf die Liste zu setzen, "birgt die Gefahr, das erklärte Ziel des DMA zu untergraben, indem die derzeitigen Gatekeeper vor neuen Wettbewerbern wie TikTok geschützt werden".
Google betonte, man werde daran arbeiten, dem DMA zu folgen und dabei den Nutzern in Europa weiterhin hilfreiche und sichere Produkte zu bieten. Der Microsoft-Konzern, bei dem bisher Windows und das Karriere-Netzwerk LinkedIn betroffen sind, akzeptierte den Status. Zugleich prüft die Kommission noch, ob Microsofts Anzeigen-Plattform und die Suchmaschine Bing ausgenommen werden sollten.
Bei DMA-Verstößen drohen heftige Geldstrafen: Bis zu 10 Prozent des globalen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent bei wiederholten Vergehen. Bei "systematischen Verletzungen" kann die Kommission sogar den Verkauf von Firmenteilen anordnen.
Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Vor knapp zehn Tagen wurden bereits die strengeren Regeln für besonders große Plattformen unter dem Schwester-Gesetz, dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA), rechtskräftig. Dieses schreibt vor, dass die Unternehmen zum Beispiel Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher entfernen müssen. Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Online-Marktplätze sind nun verpflichtet, gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich zu entfernen und Kunden zu warnen./so/rew/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX