BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts gestiegener Energiekosten wollen SPD, Grüne und FDP die Verbraucher entlasten. Zum 1. Januar 2023 soll die Finanzierung der milliardenschweren EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis abgeschafft werden, wie es in dem Koalitionsvertrag heißt, der der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Berlin aus mehreren Quellen aller drei Parteien vorlag.
Außerdem will die Ampel das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen. Zudem sollen sich künftig auch Vermieter an dem Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis beteiligen - bisher tragen dies nur die Mieter.
Zur Abschaffung der EEG-Umlage, die Stromkunden über die Stromrechnung zahlen, heißt es mit Blick auf steigende CO2-Preise im Verkehrs- und Wärmebereich, damit solle für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise gesorgt werden. Die Finanzierung der Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werde daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernommen werden.
Die Finanzierung solle der Energie- und Klimafonds übernehmen, der aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist werde. Zugleich heißt es im Vertrag: "Mit der Vollendung des Kohleausstieges werden wir die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen." Die Ampel strebt an, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen, bisher ist dies spätestens 2038 geplant.
Mit der milliardenschweren EEG-Umlage werden Ökostromanlagen gefördert. Die Umlage sinkt im Jahr 2022 zwar deutlich, auch durch Mittel aus dem Bundeshaushalt. Sie ist allerdings nur ein Bestandteil des Strompreises.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox bringt die Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 deutliche Entlastungen für Verbraucher. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden liege die Entlastung bei rund 177 Euro.
Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen." Zum 1. Juni 2022 solle ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sollten die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mietern geteilt werden. Eine solche hälftige Aufteilung hatte die bisher amtierende schwarz-grüne Bundesregierung eigentlich beschlossen, dies war aber an Widerstand aus der Unionsfraktion gescheitert.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, Ökologie, Wirtschaft und sozialer Zusammenhalt sollten zu einer "sozialen Klimapolitik" verbunden werden: "Eine Klimapolitik, die nicht spaltet." Der CO2-Preis-Pfad werde nicht verändert, so dass sich alle früh genug darauf einstellen und Alternativen beschaffen könnten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würden schon zum Januar 2023 alle entlastet werden.
Miersch sagte weiter: "Die Energiewende wollen wir durch die Stärkung der Bürgerenergie und die Vereinfachung von Mieterstrommodellen zum echten Mitmachprojekt machen. Aber ambitionierte Ziele alleine sparen noch keine Tonne CO2. Entscheidend ist deshalb, dass wir den Buchstaben Taten folgen lassen und gemeinsam die beschlossenen Vorhaben bereits im kommenden Jahr auf den Weg bringen."/hoe/DP/nas
Quelle: dpa-AFX