(neu: Weißes Haus)
MENLO PARK (dpa-AFX) - Ex-Präsident Donald Trump bleibt bei Facebook
Das Gremium mit dem Namen Oversight Board befand am Mittwoch, dass die Sperrung des damaligen Staatschefs "bis auf Weiteres" wegen dieses unklaren Zeitraums kein angemessener Schritt gewesen sei. Bei dem Online-Netzwerk sind als Strafmaßnahmen die Löschung einzelner Inhalte, klar befristete Sperrungen oder die dauerhafte Verbannung vorgesehen.
Facebook solle den Sachverhalt noch einmal auf den Prüfstand stellen
- und eine angemessene Strafe festlegen, gemäß den Regeln, die auch
für andere Nutzer der Plattform gelten, verlangte das Gremium. Damit könnte Trump am Ende lebenslang den Zugang zu Facebook und Instagram verlieren - oder mit einer milderen Strafe davonkommen. Er spannt aktuell seine Anhänger ein, um seine Ansichten bei den großen Online-Diensten zu verbreiten.
Das Oversight Board stellte zugleich infrage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von den Regeln für führende Politiker zu machen - wie Facebook es in den vergangenen Jahren bei Trump tat. Gegen alle Nutzer, von denen Gefahr ausgehe, müsse gleichermaßen vorgegangen werden.
Das Gremium besteht aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern und ist eine Art "Oberstes Gericht" von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann.
Facebook, Twitter
Das Gremium rief Facebook auf, die Rolle des Online-Netzwerks bei der Verbreitung falscher Informationen über den Wahlausgang zu untersuchen. Facebook hatte sich lange auf Warnhinweise neben Trumps Posts beschränkt. Facebooks Politikchef Nick Clegg bekräftigte in einer ersten Reaktion, dass Trump bis zum Abschluss der Überprüfung gesperrt bleiben werde.
Twitter betonte bereits, dass es für Trump keinen direkten Weg zurück auf die Plattform gebe. Googles Videoplattform Youtube will hingegen sein Profil entsperren, wenn "das Risiko von Gewalt gesunken ist".
Trump zog in einer ersten Reaktion über die Plattformen her. Das Vorgehen von Facebook, Twitter und Google
Nach der Verbannung von den Online-Diensten war Trump in den vergangenen Monaten darauf angewiesen, Stellungnahmen per E-Mail zu verschicken. Davor war der Twitter-Account mit mehr als 80 Millionen Abonnenten sein mit Abstand wichtigster Kommunikationskanal.
Die Sprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, betonte nach der Entscheidung des Gremiums die Verantwortung der sozialen Medien für die Verbreitung von Fehlinformationen. US-Präsident Joe Biden sei der Ansicht, dass mehr dafür getan werden müsse, dass "schädliche, manchmal lebensbedrohliche Informationen" nicht die amerikanische Öffentlichkeit erreichten. Die Zukunft des früheren Präsidenten in den Netzwerken wollte Psaki nicht kommentieren.
Trump ist nach wie vor bei vielen Wählern der Republikaner beliebt - und das sichert ihm weiterhin erheblichen Einfluss in der Partei. Zugleich sanken seine Möglichkeiten, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, mit den Sperren bei den Online-Diensten drastisch.
Schon am Tag vor der Facebook-Entscheidung traf Trump Vorkehrungen, um seine Ansichten doch noch zu Twitter und Facebook zu bringen. Er startete einen Blog-Bereich auf seiner Website - aus dem die einzelnen Beiträge auch bei den beiden Diensten geteilt werden können.
Ein Twitter-Sprecher sagte am Mittwoch, es sei grundsätzlich erlaubt, Inhalte von einer Website zu teilen, solange sie nicht gegen die Richtlinien der Plattform verstießen. Zugleich verwies er aber auch auf Twitters Regeln gegen das Aushebeln einer Sperrung. So sei es verboten, einen gesperrten Account zu imitieren oder dass jemand ein Profil für eine gesperrte Person betreibt. Twitter werde bei solchen Verstößen handeln.
Damit bliebe es für Trump bei einer Präsenz zweiter Klasse - weil seine Ideen zwar über Profile seiner Anhänger im Umlauf wären, aber man ihm weiterhin nicht direkt folgen könnte. Von Facebook gab es zunächst keinen Kommentar zum Teilen von Trump-Beiträgen.
Der am Dienstag gestartete Blog-Bereich mit dem Titel "Vom Schreibtisch von Donald J. Trump" erinnert äußerlich an Twitter - wo es aber nur Beiträge von Trump gibt. Seine Anhänger können auch einzelne Beiträge wie bei Twitter mit einem "Like"-Herz versehen - und sich auch über neue Posts benachrichtigen lassen. Die Möglichkeit, Trumps Beiträge zu kommentieren, gibt es aber nicht.
Das Geld für das Aufsichtsgremium wurde zwar von Facebook bereitgestellt - liegt aber in einer Treuhandgesellschaft, was die Unabhängigkeit sichern soll. Bei den wenigen bisherigen Entscheidungen machte das Oversight Board bereits mehrere Sperren von Inhalten durch Facebook rückgängig./so/DP/he
Quelle: dpa-AFX