BERLIN (dpa-AFX) - Seit diesem Mittwoch gilt auch am Arbeitsplatz bundesweit die 3G-Regel: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten laut Infektionsschutzgesetz nur Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Am Tag eins arbeiten viele Unternehmen noch an der Umsetzung, manche setzen auf Übergangslösungen.
Bei Siemens entscheiden die einzelnen Standorte über die konkrete Umsetzung der 3G-Regel. In Nürnberg wurden bei der Einführung in Bayern zunächst alle Mitarbeiterausweise für die automatischen Drehtüren gesperrt. Wer ins Werk wollte, musste an eine besetzte Pforte, an der er nach einem 3G-Nachweis gefragt wurde. Wer ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegte, dessen Mitarbeiterausweis wurde wieder für die Öffnung der automatischen Türen freigeschaltet. Wer das Gelände mit Corona-Test betritt, muss das immer wieder über die besetzten Pforten tun und dort einen aktuellen Nachweis vorlegen.
Am ersten Tag habe es längere Schlangen gegeben, danach habe sich die Situation entzerrt, sagte ein Siemens-Sprecher am Mittwoch. In der breiten Masse sei die Maßnahme von den Mitarbeitern positiv aufgenommen worden, da sie zusätzliche Sicherheit bringe. Zudem arbeiten die meisten Beschäftigten, die nicht vor Ort sein müssen, bei Siemens von zu Hause aus.
Der Chemiekonzern BASF setzt derweil auf eine Übergangslösung. Dort kontrollieren in einer ersten Phase bis Anfang Dezember Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren. "Ergänzend werden Führungskräfte vor Ort Stichproben durchführen", sagte eine Sprecherin. In einer zweiten Phase strebe BASF einen digitalen Prozess an. Dann soll der Werkausweis den Nachweis des 3G-Status und damit den Zugang regeln.
Das Darmstädter Pharma- und Chemieunternehmen Merck KGaA hat für 3G-Kontrollen bereits eine eigene App ausgerollt, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. Erst wenn die Nachweise dort erfasst sind, kommen Beschäftigte über ihren Hausausweis auf das Gelände.
Bei Volkswagen mussten Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, um ihren Werksausweis freischalten zu lassen. Die übrigen Mitarbeiter müssen einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorlegen, der an den Werktoren geprüft wird. Beschäftigte müssten ausreichend Wartezeit einplanen, da das Prüfen der Tests durch den Werkschutz zu den Schichtwechseln Zeit dauere.
Geimpfte und Genesene müssen nach der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz ihren Status belegen - etwa mit dem gelben Impfpass, per Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen einen tagesaktuellen Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Arbeitgeber müssen die 3G-Regel laut Gesetz täglich kontrollieren und auch dokumentieren.
Mit der 3G-Regel auch eine Homeoffice-Pflicht in Kraft getreten: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Beschäftigte müssen ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers annehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen./als/DP/stw
Quelle: dpa-AFX