(neu: Details zur neuen Einlösemöglichkeit)
BERLIN (dpa-AFX) - Elektronische Rezepte sollen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bald auf breiter Front und mit einem neuen Weg zum Einlösen möglich sein. "Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen", sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). Bis Ende Juli würden voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein. Das E-Rezept sei so "endlich alltagstauglich". Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte vor falschen Erwartungen.
Lauterbach erläuterte: "Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los." Ein bundesweiter Start auf breiter Front hatte sich mehrfach verzögert. Zuletzt waren im Herbst in der einzigen Pilotregion Westfalen-Lippe weitere Schritte auf Eis gelegt worden. Technisch können Patienten vorerst statt des gewohnten rosa Zettels einen Code für eine Smartphone-App bekommen, um Medikamente in Apotheken abzuholen. Möglich ist auch, einen Code ausgedruckt zu bekommen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betonte, derzeit seien die Details noch unklar, wie das E-Rezept in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden könne. Daher sei die Kommunikation seitens des Ministers "unglücklich", da der Eindruck erweckt werde, ab 1. Juli könne bundesweit in allen Arztpraxen das E-Rezept ausgestellt werden.
Beim Deutschen Apothekerverband hieß es, alle Apotheken seien bereits seit 1. September 2022 an das E-Rezept-System angebunden und technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen - ausgedruckt oder über die App. Auch bei dem vorgesehenen neuen Einlöseweg, bei dem man die Gesundheitskarte in der Apotheke in ein Lesegerät steckt, seien die Apotheken sehr weit. Innerhalb des Monats Juli würden voraussichtlich alle Apotheken dies anbieten können. Fraglich sei aber, ob die Ärzte diese neue, digitale Verordnungsvariante dann auch nutzen würden.
Das Ministerium erläuterte auf Anfrage, die E-Rezepte würden auf einem zentralen Server (E-Rezept-Fachdienst) in der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gespeichert. Beim Einstecken der Versichertenkarte werde die Apotheke autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen. Eine Geheimzahl (PIN) muss dafür nicht eingegeben werden. Es würden keine E-Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert, bei den Karten seien daher auch keine technischen Anpassungen notwendig. Die Möglichkeiten per E-Rezept-App oder Papierausdruck könnten auch weiter genutzt werden - so seien mehr als zwei Millionen E-Rezepte eingelöst worden./sam/sl/DP/stw
Quelle: dpa-AFX