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BERLIN (dpa-AFX) - Der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum Wirecard
Der Deutsche Bundestag beziehungsweise seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen, argumentierte das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss sei bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.
In dem Antrag hatte der Anwalt des Ex-Bilanzprüfers Persönlichkeitsrechte seines Mandanten geltend gemacht. Dieser sei "keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit". Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht./brd/DP/fba
Quelle: dpa-AFX