(neu: Mehr Details, Reaktion Google.)
PARIS (dpa-AFX) - Google
Das Geschäft von Google mit der Vermittlung von Anzeigenverkäufen machte im vergangenen Jahr 13 Prozent des Umsatzes der Konzernmutter Alphabet
Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob der Suchmaschinenriese seine Vormachtstellung im digitalen Werbegeschäft rechtswidrig ausgenutzt hat. Seit der Übernahme des Werbe-Spezialisten DoubleClick im Jahr 2009 betreibt Google eine Plattform für Werbeschaltungen ("DoubleClick for Publisher"), die inzwischen unter der Google-Marke betrieben wird. Diese Plattform wird von vielen großen Online-Publishern und Verlagen genutzt, um Anzeigenplätze zum Verkauf anzubieten. Die Beschwerde lautete, dass Google-Kunden bei der eigentlichen Zuteilung der Werbeplätze beim Anzeigenauktionshaus Google Ad Exchange (AdX) einen Vorteil eingeräumt wurde. So seien die Google-Kunden teilweise mit Informationen über konkurrierende Gebote versorgt worden.
"Die Überwachungsbehörde hat festgestellt, dass Google seinen eigenen Technologien, die unter der Marke Google Ad Manager angeboten werden, eine Vorzugsbehandlung gewährt hat(...)", erklärte die Wettbewerbsbehörde. Diese Praktiken seien "besonders schwerwiegend", weil unter den Benachteiligten auch Verlage seien, deren Wirtschaftsmodell durch den Rückgang des Verkaufs von Zeitungsabonnements sowieso ernsthaft geschwächt sei.
Google habe in dem Vergleich auch zugestimmt, sein Verhalten zu ändern und es Konkurrenten leichter zu machen, seine Online-Werbetools zu nutzen. Die Änderungen seien von der Behörde akzeptiert worden. "Wir werden diese Änderungen in den kommenden Monaten testen und weiterentwickeln, bevor wir sie auf breiterer Basis, teilweise auch weltweit, ausrollen", erklärte Google.
Die französische Wettbewerbsbehörde erinnerte daran, dass Unternehmen mit einer Stellung wie Google eine besondere Verantwortung hätten. "Diese sehr schwerwiegenden Praktiken benachteiligten den Wettbewerb auf dem aufstrebenden Online-Werbemarkt und ermöglichten es Google, seine marktbeherrschende Stellung nicht nur zu erhalten, sondern noch auszubauen", sagte Isabelle de Silva, Vorsitzende der französischen Wettbewerbsbehörde, laut Mitteilung.
"Wir sind der Meinung, dass wir wertvolle Dienstleistungen anbieten und im Wettbewerb stehen. Dennoch sind wir bestrebt, proaktiv mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um Verbesserungen an unseren Produkten vorzunehmen", erklärte der US-Konzern. Man habe in den vergangenen zwei Jahren mit der französischen Behörde gearbeitet und wolle nun etwa den Zugang zu Daten verbessern oder die Flexibilität von Google Ad Manager erhöhen.
Unklar ist noch, ob und wie sich der Vergleich in anderen Märkten auswirken wird, denn Beschwerden gegen die Vormachtstellung der DoubleClick-Plattform waren auch außerhalb Frankreichs aufgetaucht. Experten rechnen nun damit, dass diese Verpflichtungen aus dem Vergleich sich quasi zu einer Vorlage entwickeln werden, die auch von Publishern in vielen anderen Ländern eingefordert werden können./nau/DP/men
Quelle: dpa-AFX