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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die deutschen Autobauer Volkswagen
"Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie wirft den Autobauern vor, sich in unzulässiger Weise über die Größe der Adblue-Tanks abgesprochen zu haben. Die Tanks gehören zur Abgasreinigung in Dieselautos. Sie nehmen eine spezielle Harnstoff-Lösung auf, mit denen in neueren Katalysator-Generationen giftige Stickoxid-Emissionen gesenkt werden sollen.
Die deutschen Autobauer hätten über die Technologie verfügt, schädliche Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus zu reduzieren, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager am Donnerstag. "Sie haben aber einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen."
Mit den Bußgeldern wird das mögliche Strafmaß nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Volkswagen wurde gut die Hälfte des eigentlich fälligen Betrags erlassen, weil das Unternehmen kooperiert hat.
Von Volkswagen hieß es, der Konzern wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Statt eines Bußgeldes wäre der Erlass klarer Richtlinien zur Zusammenarbeit von Konkurrenten zielführender gewesen, kritisierten die Wolfsburger.
Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, monierte auch BMW. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt.
Daimler verwies wie auch VW
Der BMW-Vorstand stimmte dem vorliegenden Vergleich zu. Das hatten die Münchener bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern jüngst seine Rückstellungen für eine EU-Strafe reduziert hatte, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW hatte fallen lassen. Aus der ursprünglichen Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro hatte BMW daher im Mai rund eine Milliarde wieder aufgelöst.
Die BMW-Aktie zeigte sich von der EU-Entscheidung zunächst kaum bewegt. Zuletzt baute sie in einem schwachen Branchenumfeld mit dem Gesamtmarkt ihr Minus auf 2,4 Prozent aus. VW-Vorzugsaktien verloren 3 Prozent. Daimler-Papiere gaben um 3,3 Prozent nach.
Berichte über ein mögliches Kartell hatten im Sommer 2017 - knapp zwei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals - für Aufregung gesorgt. Zeitweilig war von einer drohenden zweiten Abgasaffäre die Rede. Die Autobauer verwahrten sich zunächst gegen den Vorwurf, illegale Absprachen getroffen zu haben. Hinweise darauf, dass die Hersteller Absprachen über die Verwendung der im Dieselskandal berüchtigten Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests getroffen hätten, fand die Kommission nicht.
Die Hersteller argumentierten, es habe sich um notwendige und zulässige Abstimmungsprozesse gehandelt, die in der Industrie in solche Fragen üblich seien. EU-Kommissionsvize Vestager sagte, der Fall sei ein Beispiel dafür, wie legitime Kooperation den falschen Weg eingeschlagen habe. EU-Recht stehe einer wettbewerbsfördernden Kooperation nicht im Weg. Es war laut EU-Kommission das erste Mal, dass die Behörde zu dem Schluss kam, dass Absprachen über die technische Entwicklung ein Kartell darstellen./mjm/men/jap
Quelle: dpa-AFX