(neu: Google-Statement, mehr Hintergrund.)
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google
Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Die Vereinbarungen mit Google enthielten zunächst jedoch Klauseln, die die Anzeige von konkurrierenden Diensten einschränkten oder ganz untersagten. Mehrere Unternehmen beschwerten sich bei den Kartellämtern, darunter Microsoft
Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärte aber die Wettbewerbsstrafe für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.
"Wir freuen uns, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbuße aufgehoben hat", teilte Google mit. Es gehe in dem Fall um eine sehr begrenzte Kategorie von nur aus Text bestehenden Suchanzeigen, die auf den Webseiten einer kleinen Anzahl von Publishern platziert würden.
Vergangene Woche musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.
In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern./rew/DP/men
Quelle: dpa-AFX