(Neu: Auch russische Airlines dürfen landen, Ende 2. Abs.)
BERLIN/MOSKAU (dpa-AFX) - Fehlende Fluggenehmigungen im deutsch- russischen Luftverkehr haben zu Stornierungen mehrerer Reisen in beiden Ländern geführt. Für Flüge der Lufthansa
Am Abend teilte die Lufthansa mit, doch wieder in Moskau und Sankt Petersburg landen zu dürfen. Sie habe inzwischen die Genehmigung für den kompletten Juni bekommen, sagte eine Unternehmenssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Zwei für den Mittwochvormittag geplante Flüge von Frankfurt waren storniert worden wegen der fehlenden Genehmigung. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte die Erlaubnis am Abend und erklärte auch, dass russische Airlines ab sofort wieder in Deutschland landen dürfen.
Zuletzt hatten Air France und Austrian Airlines einzelne Flüge annullieren müssen, weil sie keine rechtzeitige Erlaubnis russischer Behörden bekamen. Hintergrund der Probleme ist, dass die westlichen Gesellschaften wegen der Umgehung des Luftraums von Belarus neue Flugrouten beantragen müssen. Die russische Luftfahrtbehörde hatte erklärt, dass sie wegen der Vielzahl solcher Anträge nicht mit der Bearbeitung hinterherkomme. Der Kreml in Moskau wies Befürchtungen zurück, dass es sich angesichts der Spannungen zwischen der EU und Russland um politische Probleme handeln könnte.
Die Umgehung des Luftraums von Belarus ist nötig, weil die EU die Ex-Sowjetrepublik für nicht mehr sicher erklärt hat. Der als "letzter Diktator Europas" verschriene Machthaber Alexander Lukaschenko hatte am Sonntag vor einer Woche in Minsk eine Ryanair-Passagiermaschine
Danach ließ er den Oppositionsaktivisten und Blogger Roman Protassewitsch und dessen Freundin, die unter den Passagieren waren, festnehmen. Die EU reagierte mit einem Start-, Lande- und Überflugverbot für die belarussischen Fluggesellschaften. Westliche Airlines wurden aufgefordert, den Luftraum von Belarus zu meiden. Sie müssen deshalb etwa bei Russland neue Routen beantragen.
Hintergrund des deutschen Problems mit Russland war nach Berliner Ministeriumsangaben, dass Moskau im März 2020 wegen der Corona- Pandemie einseitig die bilateralen Vereinbarungen zum Linienverkehr ausgesetzt hatte. Daher würden Flüge zwischen beiden Ländern in verringerter Zahl, teils auf monatlicher Charterbasis und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit genehmigt./sam/DP/zb
Quelle: dpa-AFX