HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Rechtmäßigkeit der laufenden Warnstreiks der Hafenarbeiter ist vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein Vergleich geschlossen worden. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstagabend auf Anfrage mit. Details zu den Inhalten wurden zunächst nicht bekannt.
Zuvor hatten Arbeitsgerichte in Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven Anträge auf Einstweilige Verfügungen von mehreren Hafenlogistikern, den Warnstreik zu stoppen, abgelehnt. Vor dem Bremer Arbeitsgericht hatten drei Kammern über insgesamt sechs Verfahren zu entscheiden. In Oldenburg und Wilhelmshaven war je ein Verfahren anhängig.
Auch in Hamburg hatten die Richter über mehrere Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen den Ausstand zu entscheiden, der von den Antragstellern als rechtswidrig eingeschätzt wird. Die Sprecherin nannte das Hamburger Hafenlogistikunternehmen HHLA
Quelle: dpa-AFX