DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der US-Internetgigant Facebook
Das Bundeskartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. "Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals.
Der Verbraucher könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammele und verwerte. Und Facebook dürfe ihn nicht von seinen Diensten ausschließen, wenn er dies tue. Allerdings musste Facebook die Auflagen bislang noch nicht umsetzen.
Der US-Konzern weist die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück. Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer./rea/DP/zb
Quelle: dpa-AFX