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07.03.2023 ‧ dpa-Afx

Post fordert CO2-Label für Paketsendungen

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DHL Group

BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post hat gefordert, dass jeder Paketdienstleister künftig den durchschnittlichen Treibhausgas-Ausstoß seiner Sendungen angeben muss. So eine Verpflichtung wäre sinnvoll, um den Menschen "den CO2-Ausstoß ihrer Pakete transparent zu machen", sagte der zuständige Geschäftsbereichsleiter der Deutschen Post, Ole Nordhoff, der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies dabei auf Tierhaltungsklassen bei Fleischprodukten und das Nährwert-Logo Nutri-Score, bei dem Angaben zu Zucker, Fett und Salz ausgewertet und in einer Skala von A bis E eingestuft werden. "Etwas Vergleichbares können wir uns gut in der Paketbranche vorstellen."

Die Forderung der Post nach einem Umwelt-Label bezieht sich auf die Postgesetzreform, die bis Ende dieses Jahres beschlossen sein soll. In einem Eckpunktepapier hatte das Bundeswirtschaftsministerium unlängst noch recht vage vorgeschlagen, beim Thema CO2-Fußabdruck "Transparenz und Vergleichbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer" zu schaffen. Nun macht die Post einen Vorstoß, wie dies konkretisiert werden sollte.

Sollte so eine Kennzeichnungspflicht tatsächlich kommen, wäre das Rückenwind für die Post. Der Bonner Konzern hat deutlich stärker in die Elektromobilität investiert als seine Wettbewerber Hermes, DPD und GLS und hat daher eine relativ gute Treibhausgas-Bilanz. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 23 000 Elektrotransporter im Einsatz und damit viel mehr als die Konkurrenz.

Bisher haben Verbraucher bei Online-Bestellungen keinen Überblick über den CO2-Ausstoß pro Paket. Künftig könnte sich das ändern: Verbraucher könnten beim Bestellvorgang lesen, wie viel Gramm CO2 im Schnitt beim Paketversand jedes Anbieters freigesetzt werden.

Aus dem Bundestag kamen unterschiedliche Reaktionen auf den Post-Vorschlag: Sebastian Roloff von der SPD äußerte sich positiv, Reinhard Houben von der FDP ließ hingegen Skepsis erkennen. Ein Sprecher des Post-Wettbewerbers Hermes lehnte die von der Post geforderte Kennzeichnungspflicht als "nicht sinnvoll" ab./wdw/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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