BERLIN (dpa-AFX) - Flugzeugpassagiere dürfen künftig ganz offiziell Ortungs-Tracker wie die AirTags von Apple
Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den AirTags im Aufgabegepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschiedenen Airlines unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht. So hatte die Lufthansa
Nach den neuen Regeln der ICAO gilt nun, dass Tracker erlaubt sind, wenn die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf eine Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) nicht überschritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschädigung geschützt sein. All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.
"Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften", sagte der Sprecher. "Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen." Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein. Größere Lithium-Batterien müssten aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Die AirTags von Apple, die SmartTags von Samsung und vergleichbare Geräte von Herstellern wie Tile, Chipolo, eufy Security und Pebblebee nehmen über Bluetooth-Funk Kontakt zu einem beliebigen benachbarten Smartphone auf, das mit dem jeweiligen System kompatibel ist. Über die GPS-Ortung des Smartphones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermittelt werden./chd/DP/stk
Quelle: dpa-AFX