GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Nach der erneuten Schlappe im Streit um das Protestcamp an der Tesla
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei zurückgewiesen. Dabei geht es um die Auflagen für das Protestcamp, die unter anderem den Abbau der Baumhäuser vorsahen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor zugunsten des Protestcamps entschieden und diese Auflagen auf Eis gelegt. Dagegen hatte die Polizei Beschwerde beim OVG eingelegt.
Für die Aktivisten ist die Entscheidung des OVG ein "großer Erfolg". Der Beschluss stelle sich klar gegen das Vorgehen der Polizei, sagte eine Sprecherin der Initiative "Tesla stoppen" am Donnerstag. Die Polizei habe in den letzten Monaten immer wieder die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und versucht, den legitimen Protest zu kriminalisieren.
Aktivisten besetzen seit Ende Februar einen Teil eines Landeswaldes nahe der Fabrik des E-Autoherstellers in der Nähe von Berlin. Sie errichteten auch Baumhäuser. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern./wpi/DP/men
Quelle: dpa-AFX