FRANKFURT (dpa-AFX) - Sparkurs, neuer Vorstandschef, Wechsel an der Aufsichtsratsspitze - nach turbulenten Wochen stellt sich die Commerzbank-Führung
Erstmals leitet der neue Aufsichtsratsvorsitzende Helmut Gottschalk die Versammlung. Die Bank hatte sich Ende März für den ehemaligen Chefkontrolleur der genossenschaftlichen DZ Bank als Nachfolger für ihren krankheitsbedingt ausgeschiedenen Aufsichtsratschef Hans-Jörg Vetter entschieden. Damit Gottschalk die Hauptversammlung leiten kann, wurde er Mitte April per Gerichtsbeschluss bestellt und vom Aufsichtsrat übergangsweise zum Vorsitzenden gewählt.
Formell soll der 69-Jährige bei der Hauptversammlung zusammen mit vier weiteren neuen Kandidaten von den Aktionären in den Aufsichtsrat gewählt werden. Unmittelbar nach dem Aktionärstreffen will das Kontrollgremium Gottschalk erneut zu seinem Vorsitzenden machen. Dann wäre er regulär bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2023 im Amt.
Neu in den Aufsichtsrat der Bank, deren größter Anteilseigner seit der Finanzkrise 2008/2009 der deutsche Staat ist, sollen von den Aktionären zudem gewählt werden: die Unternehmensberaterin Daniela Mattheus, die frühere Telekom-Managerin Caroline Seifert, das frühere DZ-Bank-Vorstandsmitglied Frank Westhoff sowie Burkhard Keese, Finanzchef beim britische Versicherungsunternehmen Lloyd's of London und ehemaliger Finanzvorstand der Allianz Deutschland.
Hoffnungen auf die Vetter-Nachfolge hatte sich auch der ehemalige Vorstandssprecher und Aufsichtsratschef der Bank HSBC Trinkaus & Burkhardt, Andreas Schmitz, gemacht. Doch Schmitz kam nicht zum Zug und legte sein Mandat als Commerzbank-Aufsichtsrat nach nicht einmal drei Monaten nieder. Wegen der Personalquerelen hatte die Bank die ursprünglich für den 5. Mai geplante Hauptversammlung verschoben.
Mit einem harten Sparkurs will der seit Jahresbeginn amtierende Konzernchef Manfred Knof den Frankfurter MDax-Konzern
Am Rande beschäftigt auch der Wirecard-Skandal
Die Commerzbank, die zu den Wirecard-Kreditgebern gehörte, musste wegen der Pleite 187 Millionen Euro abschreiben. Allgemein wird damit gerechnet, dass die Bank versuchen wird, sich zumindest einen Teil davon per Schadenersatzklage zurückzuholen - allein, um nicht von den eigenen Aktionären wegen Untätigkeit in der Sache belangt zu werden./ben/DP/zb
Quelle: dpa-AFX