PARIS (dpa-AFX) - In Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung nach der unerlaubten Untervermietung über die Plattform Airbnb
Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im sechsten Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier missbraucht wurde. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet wurde. Sie selbst hatten sie eine Monatsmiete von 1380 Euro kalt verlangt. Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.
Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte die Plattform das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle./evs/DP/zb
Quelle: dpa-AFX