WASHINGTON (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht der USA hat eine wichtige Regel, die Online-Dienste vor Haftung für Beiträge von Nutzern schützt, unangetastet gelassen. Die Richter wiesen in zwei Fällen Kläger ab, die Twitter und Google
Das Oberste Gericht entschied am Donnerstag, dass Twitter nicht nach dem US-Antiterrorgesetz für terroristische Inhalte auf der Plattform haftbar gemacht werden könne. Geklagt hatten Hinterbliebene eines Mannes, der 2017 bei einem Anschlag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Istanbul getötet worden war. Sie warfen Online-Plattformen vor, Terroristen durch die Verbreitung deren Beiträge unterstützt zu haben. Die Obersten US-Richter waren anderer Ansicht. Unter Verweis auf das Twitter-Urteil beschäftigten sie sich nicht mit einem zweiten Fall, in dem es um ähnliche Vorwürfe gegen Googles Video-Plattform Youtube ging.
Ein wichtiges Detail für die Branche ist, dass die Richter auch die Arbeit allgemeiner Empfehlungs-Algorithmen, die Beiträge für Nutzer auswählen, anders als die Kläger nicht als aktive Beihilfe zur Verbreitung bestimmter Videos sahen. Unter anderem in einer Anhörung vor dem Gericht hatte es Debatten darüber gegeben, ob Algorithmen unter den Schutzschirm von "Section 230" fallen. Die gesetzliche US-Regelung aus den 90er Jahren schützt Online-Dienste vor einer Haftung für die Veröffentlichung von Inhalten, die von anderen erstellt wurden./so/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX