BERLIN (dpa-AFX) - Drei Viertel der meistbesuchten Web-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei. Das ist das Ergebnis einer Studie, die am Mittwoch von Google
Christina Marx, Sprecherin von "Aktion Mensch", sagte, Menschen mit Beeinträchtigung würden durch die fehlende digitale Barrierefreiheit von gesellschaftliche Teilhabe ausgeschlossen. Dabei nutzten sie das Internet überdurchschnittlich intensiv und seien eine besonders relevante Gruppe von Online-Kunden.
Für die Studie wurden 78 besonders populäre Online-Shops unter die Lupe genommen. 61 Sites waren nicht allein über die Tastatur bedienbar, was Menschen mit einer Sehbehinderung oft vor eine unüberwindbare Hürde stellt. Problematisch für Sehbehinderte ist auch, wenn sich Hintergrundfarben und Textfarben nicht deutlich voneinander abheben. Banner, die Menschen ohne Behinderung im Zweifelsfall nur nerven, sorgen bei Sehbehinderten dagegen dafür, dass die Website unbedienbar wird, weil sich die Inhalte nicht schließen lassen. Dazu gehören auch viele Cookie-Banner.
Die Studie ergab, dass von den 78 untersuchten Online-Shops nur zwölf eine barrierefreie Navigation ermöglichen. Bei immerhin 15 Portalen konnten die Userinnen und User die Textgröße einfach verändern, etwa auf dem Smartphone mit der Fingerspreitz-Geste ("Pinch-to-Zoom
Isabelle Joswig, Inklusionsbeauftragte von Google Deutschland, verwies darauf, dass Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung hilfreich sei. "Sie ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Webseite." Unternehmen könnten damit neue Kundengruppen erschließen, die eine einfache Bedienbarkeit und verständlich aufbereitete Inhalte - unabhängig von einer Beeinträchtigung - zu schätzen wissen.
Die Organisationen verwiesen auf der Pressekonferenz darauf, dass der Online-Handel nach der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in zwei Jahren barrierefrei sein müsse. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Danach müssen Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auf digitale Barrierefreiheit prüfen und an die gesetzlichen Vorgaben anpassen./chd/DP/jha
Quelle: dpa-AFX