MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) eine Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorwoche sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG am Montag mit. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 5 B 14/23)
In der Vorinstanz hatte das Gericht das vom Kreis Heinsberg ausgesprochene Aufenthaltsverbot als "voraussichtlich rechtmäßig" eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht. Dieser Sicht schloss sich das OVG an. "Das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit ist einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich", entschied das OVG laut Mitteilung.
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Quelle: dpa-AFX