DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Käufer von Schienen wollen von Thyssenkrupp
Kartelle sind verboten, weil sie den Wettbewerb ausbremsen und dadurch andere Firmen tiefer in die Tasche greifen müssen. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts bestand das besagte Schienenkartell in den Jahren 2001 bis 2011. Offen ist aber, wie hoch die Preissteigerungen als Folge der Absprachen waren.
Die Kläger in dem Düsseldorfer Verfahren sagen, die Preise seien durch das Kartell 25 Prozent zu hoch gewesen. Die Berechnung solcher Preisaufschläge ist aber eine knifflige Sache, schließlich muss man rückblickend abschätzen, wie die Preise in einem funktionierenden Wettbewerb - also ohne Kartell - gewesen wären. Die Beklagten vertreten die Auffassung, dass ein kartellbedingter Schaden gar nicht entstanden sei.
Der Rechtsstreit hat bereits einen weiten Weg durch die Instanzen hinter sich. 2020 forderte der Bundesgerichtshof Beweise über das Entstehen des finanziellen Schadens und dessen Höhe. Deutschlands oberste Richter verwiesen das Verfahren zurück an das OLG Düsseldorf. Nun ist das Gericht in der Landeshauptstadt erneut am Zuge./wdw/DP/jha
Quelle: dpa-AFX