DÜSSELDORF/ESSEN/AMSTERDAM (dpa-AFX) - Die Energiekonzerne RWE
Hintergrund ist ein 2019 in den Niederlanden verabschiedetes Gesetz, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens ab Anfang 2030 untersagt. Anders als hierzulande gibt es im Nachbarland für die Konzerne dafür keine Entschädigung. Der Streit ist damit allerdings noch nicht beigelegt, da sich beide Unternehmen auf den internationalen Energiecharta-Vertrag stützen. Die dadurch erforderliche Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts wird Anfang 2023 erwartet.
Insgesamt sind in den Niederlanden noch vier Kohlekraftwerke in Betrieb, von denen Uniper und RWE zwei besitzen. Unipers Werk Maasvlakte wurde 2016 in Betrieb genommen, RWE eröffnete sein Kraftwerk in Eemshaven im Jahr 2015./lew/tav/mis
Quelle: dpa-AFX