BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur kann vom 1. Oktober an leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Das schreibt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, aus dem einzelne Regelungen jetzt in Kraft treten.
Bei der Bundesnetzagentur ist die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern über nervige Werbeanrufe in den vergangenen Monaten kräftig gestiegen. Von Januar bis Juni gingen bei der Behörde gut 43 000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein, im ersten Halbjahr 2020 waren es etwa 27 000. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen Bußgelder verhängen. In der ersten Jahreshälfte brummte sie den anrufenden Firmen Strafen von mehr als einer Million Euro auf.
Mit der neuen Regelung könne die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter verfolgen, sagte ein Behördensprecher. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht könne die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängen. Bereits seit Ende Juli dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform. "So werden untergeschobene Verträge verhindert", sagte der Sprecher.
Aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt am 1. Oktober auch das Verbot des Abtretungsausschlusses in Kraft. Damit können etwa Fluggesellschaften nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, dass Kunden ihre Entschädigungsansprüche nicht an Fluggastrechteportale oder sogenannte Legal-Tech-Anbieter abtreten dürfen.
Weitere Verbesserungen für die Verbraucher treten im Laufe des kommenden Jahres in Kraft, etwa zu Kündigungsfristen bei der stillschweigenden Verlängerung von Verbraucherverträgen. Auf ihre Internetseiten müssen Firmen ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton einbauen, damit Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können./hff/DP/zb
Quelle: dpa-AFX