MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klimaklage gegen BMW
Die Kläger sehen durch die CO2-Emissionen des Autovertriebs ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht schloss einen solchen Eingriff zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe.
Die Richter beriefen sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz
BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente - nicht aber im Gerichtssaal", sagte ein Sprecher./jml/DP/men
Quelle: dpa-AFX