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Mobilfunk: 1&1-Chef will Aufteilung der Frequenzen statt Auktion

Mobilfunk: 1&1-Chef will Aufteilung der Frequenzen statt Auktion
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04.08.2022 ‧ dpa-Afx

MONTABAUR (dpa-AFX) - Bei der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen fordert der Chef der Telekommunikationsfirma 1&1 , Ralph Dommermuth, einen Verzicht auf die bisher üblichen milliardenschweren staatlichen Auktionen. Es sollte eine "Industrielösung" geben, bei der die vier Anbieter die Frequenzen auf dem Verhandlungsweg untereinander aufteilen. "Ich investiere das Geld auch lieber ins Netz, anstatt es für Frequenzen auszugeben", sagte Dommermuth der dpa in Montabaur. "Unter Aufsicht der Bundesnetzagentur sollten sich die vier Netzbetreiber auf eine faire Verteilung einigen." Es geht ihm um niedrige Frequenzen - im 700, 800 und 900 Megahertz-Bereich -, die eine große Reichweite haben und für die Versorgung auf dem Land wichtig sind.

Anfang 2026 wird Spektrum frei, das bisher von der Deutschen Telekom , Vodafone und Telefónica Deutschland (O2) genutzt wird. Künftig gibt es aber nicht nur drei, sondern vier Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland. Denn im Sommer 2023 will die United-Internet-Tochter 1&1 sein neues eigenes Netz für Handy-Kunden freischalten. Das Netz funkt künftig in höheren Frequenzen (2,1 und 3,5 Gigahertz), deren Nutzungsrechte die Bundesnetzagentur 2019 versteigert hat und die vor allem für Städte mit einem hohen Datenbedarf geeignet sind. Damals nahm der Staat 6,5 Milliarden Euro von den vier Bietern ein. Ein Verzicht auf eine erneute Auktion wäre auch ein Verzicht auf hohe Staatseinnahmen.

Bei der anstehenden Vergabe geht es um für die Flächenabdeckung wichtige "Lowband"-Frequenzen. Ob es wieder eine Versteigerung gibt, eine Vergabe gegen Gebühren oder einen ganz anderen Weg, hat die Bundesnetzagentur noch nicht entschieden. Dommermuth bringt nun eine weitere Möglichkeit in die Diskussion ein. Der Manager betont aber, dass es im Falle eines Scheiterns der Branchengespräche doch wieder eine Versteigerung geben sollte. "Die Auktion hat sich in der Vergangenheit als probater Weg erwiesen, um ein knappes Gut zu verteilen."/wdw/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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