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13.12.2023 ‧ dpa-Afx

Missbrauch der Preisbremsen? Kartellwächter ermitteln in 57 Fällen

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EnBW

BONN (dpa-AFX) - Haben einzelne Energieversorger bei den Preisbremsen zu hohe Entlastungen vom Staat beantragt? Bereits in der ersten Jahreshälfte hatte das Bundeskartellamt im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht mehrere Verfahren eingeleitet. Am Mittwoch gab die Behörde bekannt, dass es mittlerweile 57 Prüfverfahren gebe. Auf Gas entfielen 23 Verfahren, auf Fernwärme und Strom jeweils 17. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.

Das Volumen dieser Verfahren liege bei insgesamt rund zwei Milliarden Euro. Gemessen an den im Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen seien das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom rund 20 Prozent der jeweils insgesamt beantragten Entlastungen.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme gelten noch bis zum Jahresende. Sie deckeln die Kosten für Verbraucher für einen Großteil ihrer Energiekosten. Die Energiefirmen erhalten im Gegenzug Anspruch auf Entlastungszahlungen. Hierbei könnten die Firmen, deren Abrechnungen das Kartellamt unter die Lupe nimmt, zu hohe Kosten angesetzt und somit zu viel Geld aus der Staatskasse verlangt haben.

Behörde spricht Warnungen aus

"Aus der großen Masse von Anträgen der Lieferanten greifen wir auffällige Sachverhalte heraus", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Wichtigste Kriterien seien Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen. "Die Unternehmen müssen uns ihre Preissetzung darlegen. Passt das nicht zusammen, sprechen wir zunächst eine Warnung aus". Dies ist nach Angaben eines Sprechers bereits in mehreren Fällen geschehen.

"Die Versorger haben dann Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen und ihr Verhalten gegebenenfalls anzupassen", sagte Mundt. Endgültig beurteilen will die Behörde die Fälle erst nach den endgültigen Abrechnungen ab dem kommenden Jahr. "Wenn auch nach den finalen Ermittlungen ein Missbrauch der Entlastungsregeln vorliegen sollte, werden wir dies sanktionieren und gegebenenfalls Rückerstattungen an den Staat anordnen."/tob/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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