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21.06.2022 ‧ dpa-Afx

Millionenbetrug zulasten Fielmanns - Landgericht vernimmt Zeuge

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Fielmann

KIEL (dpa-AFX) - Im Prozess um einen mutmaßlichen Millionenbetrug zulasten der Fielmann AG hat das Kieler Landgericht am Dienstag den Chef der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens vernommen. Er war von 2012 bis 2015 Chef eines der Hauptangeklagten, der damals in seiner Abteilung für Marketing zuständig war und den Millionenbetrug mit einem Schaden von rund 6,4 Millionen Euro maßgeblich initiiert haben soll.

Dabei bemühte sich das Gericht am Dienstag über Stunden herauszufinden: Was wusste der Zeuge über gefakte oder völlig überhöhte Rechnungen für Sportevents, Trikotausstattungen und Baumpflanzungen, über die in Medien berichtet wurde und die der Mitarbeiter ihm zur Weiterleitung vorlegte? Der Zeuge gab sie an die Finanzbuchhaltung frei, bevor die Fielmann AG sie komplett bezahlte. Fragen nach Details beantwortete der heutige freiberufliche Hochschullehrer dabei fast unisono mit den Worten: "Bitte sehen es mir nach, daran kann ich mich nicht mehr erinnern."

Dass es bei den Rechnungen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll, fiel ihm demnach nicht auf. Er habe bei den Abzeichnungen nach dem Motto des Firmenchefs gehandelt, der ihn persönlich eingestellt habe: "Vertrauen gegen Vertrauen", so der Zeuge. Der Schwindel flog 2015 auf. Der Zeuge erhielt laut Verteidigung nach über 20 Jahren im Unternehmen einen Aufhebungsvertrag.

In dem Verfahren müssen sich sechs Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug und Untreue in besonders schwerem Fall beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Fünf Männer, darunter ein früherer Handball-Profi und eine Frau, sollen zusammengearbeitet haben, um die falschen Rechnungen zu erstellen. Der frühere Mitarbeiter des Zeugen soll als Gegenleistung von beteiligten Unternehmen für rund 370 000 Euro etwa Reisen, Schmuck, Wintergärten und Küchen für sich und seine Lieben gefordert und erhalten haben.

Für die Hauptverhandlung hat das Gericht 14 Verhandlungstage vorgesehen. Es steht aber eine verfahrensverkürzende Verständigung im Raum. Den Angeklagten drohen demnach Haft- und Bewährungsstrafen./ska/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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