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Mehr Strom aus Braunkohle: Bislang keine Hinweise auf Verlängerung

Mehr Strom aus Braunkohle: Bislang keine Hinweise auf Verlängerung
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05.05.2023 ‧ dpa-Afx

ESSEN/BERLIN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE hat bislang keine Hinweise über längere Laufzeiten für die fünf Braunkohlekraftwerke, die wegen der Gaskrise länger am Netz sind. Bislang ist festgelegt, dass drei Anlagen bis spätestens Ende Juni und zwei Anlagen bis spätestens Ende März 2024 am Markt teilnehmen dürfen. "Ob die Bundesregierung Erweiterungen dieser Fristen plant, ist uns nicht bekannt", sagte ein Sprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Um die Stromerzeugung aus Gas zu reduzieren und damit Gas zu sparen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Wiederinbetriebnahme beziehungsweise den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken ermöglicht.

RWE hatte im vergangenen Herbst drei Kraftwerksblöcke (Niederaußem E und F, Neurath C) aus der Sicherheitsbereitschaft zurück ans Netz gebracht. Sie nähmen im Rahmen des gesetzlichen Ordnungsrahmens zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2023 am Strommarkt teil, sagte der Sprecher. "Nach ihrer Stilllegung ist keine weitere Sicherheitsreserve vorgesehen." Der RWE-Vorstandsvorsitzende Markus Krebber hatte am Donnerstag gesagt: "Wir wollen die Kohlekraftwerke aus der Sicherheitsreserve nicht länger betreiben als nötig."

Die drei Anlagen dürfen auf der Grundlage einer Verordnung weiterlaufen. Ob es eine neue Verordnung gibt, die eine Verlängerung der Marktteilnahme ermöglichen würde, wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit geprüft. Diese Verordnung hatte es auch dem Energieunternehmen Leag erlaubt, im Lausitzer Revier die Kraftwerksblöcke Jänschwalde E und F aus der Reserve zu holen.

RWE darf außerdem zwei Kraftwerksblöcke (Neurath D und E), die ursprünglich bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, bis Ende März 2024 betreiben. "Bis dahin sollen sie vor dem Hintergrund der Situation bei der Gasversorgung im Markt verbleiben", sagte der Sprecher. Diese beiden Anlagen fallen unter das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Das sieht vor, dass die Bundesregierung bis Ende September 2023 prüft, ob die Anlagen noch ein Jahr länger, also bis Ende März 2025, weiterbetrieben oder in eine Reserve überführt werden sollen./tob/DP/mis

Quelle: dpa-AFX

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