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Maut-Aufklärung: FDP verklagt Verkehrsministerium

Maut-Aufklärung: FDP verklagt Verkehrsministerium
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10.01.2021 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP will bei der Aufarbeitung des Debakels um die Pkw-Maut die Gangart gegenüber dem Verkehrsministerium verschärfen. Die FDP-Bundestagsfraktion erhob dazu am Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage gegen das Ministerium, wie der Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic der Deutschen Presse-Agentur sagte. Hintergrund ist ein Gutachten zum sogenannten Bruttounternehmenswert und damit den möglichen Schadenersatz bei der Pkw-Maut. Das Ministerium verweigere bisher eine Einsicht in das Gutachten, so die FDP.

Der Untersuchungsausschuss zur Maut setzt am Montag seine Arbeit fort. Das FDP hatte nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Zugang zum Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantragt, Dabei wurde nach dem sogenannten Stichtagsprüfungsverfahren der Bruttounternehmenswert der geplanten Betreiber ermittelt, dies spielt eine wichtige Rolle im Streit um Schadenersatz. Nach FDP-Angaben hatte das Ministerium den Antrag im vergangenen August abgelehnt. Daraufhin legte die FDP im September Widerspruch und nun Klage ein.

"Die Bürger haben das Recht, die drohenden Kosten der gescheiterten Pkw-Maut zu erfahren", sagte Luksic. Ein neutrales Gutachten, das diese Kosten beziffert, liege seit Monaten vor, werde aber vom Verkehrsministerium unter Verschluss gehalten.

Das deutsche Modell für eine Pkw-Maut scheiterte im Sommer 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Opposition wirft Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schwere Fehler etwa im Vergaberecht vor. Er habe außerdem Verträge abgeschlossen, bevor Rechtssicherheit bestand. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer weist die Vorwürfe zurück.

Das Verkehrsministerium hatte die Ablehnung auf Einsicht in das Gutachten unter anderem damit begründet, es bestehe die Möglichkeit, dass sich die Angaben nachteilig auf das Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen auswirken könne. Dazu sagte Luksic, das Schiedsverfahren stehe dem Anspruch auf Zugang zum Gutachten nicht entgegen./hoe/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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