LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Lufthansa
Hintergrund des Urteils sind Beihilfen für den Flughafen aus den Jahren 2009 bis 2011, die die Brüsseler Behörde 2014 genehmigt hatte. Die Lufthansa klagte dagegen bereits vor dem Gericht der Europäischen Union und scheiterte. Sie hat den Flughafen nie regelmäßig angeflogen und betrachtet Subventionen für den regionalen Flughafen schon deshalb kritisch, weil hier Billig-Konkurrent Ryanair
Wie das höchste EU-Gericht nun unter anderem entschied, hat die Vorinstanz keinen Fehler begangen und zurecht entschieden, dass Lufthansa von dem Beschluss der EU-Kommission nicht individuell betroffen war. Auch die weiteren Gründe, mit denen die Airline ihren Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz begründet hatte, wies der EuGH zurück.
In anderen Rechtsstreitigkeiten mit der Frage, ob staatliche Unterstützungen für den Airport Hahn wettbewerbsverzerrend gewesen sind, hatte die Lufthansa Prozesse gewonnen - aber auch verloren. Unterdessen hat der ehemalige Militärflughafen im Oktober 2021 Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Airports vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die übrigen 17,5 Prozent hält immer noch das Land Hessen./mjm/DP/jha
Quelle: dpa-AFX