FRANKFURT (dpa-AFX) - Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa
Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai "offensichtliche Beurteilungsfehler" vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.
Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair
Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist./ceb/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX