LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Lufthansa
Die EU-Kommission hatte dem Land Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb beim EuGH Klage erhoben. Platzhirsch im Passagiergeschäft am Airport Hahn ist Europas größte Billigfluglinie Ryanair
Das Gericht hat nach Ansicht des Gutachters bei der damaligen Entscheidung mehrere Rechtsfehler begangen. Unter anderem habe es nicht ausreichend begründet, inwiefern Lufthansa und Ryanair im Wettbewerb stünden. Konkret geht es darum, dass die EU-Kommission argumentiert hatte, dass die Ryanair-Flüge von Frankfurt Hahn nicht mit den Flügen der Lufthansa am Frankfurter Flughafen konkurrierten.
Denn Ryanair biete vor allem Punkt-zu-Punk-Verbindungen an, während die Lufthansa den Frankfurter Flughafen vor allem als Drehkreuz für Transitreisende nutze. Mit diesen Argumenten habe sich das Gericht nicht ausreichend beschäftigt./xil/DP/jha
Quelle: dpa-AFX