FRANKFURT (dpa-AFX) - Im juristischen Streit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden hat die Commerzbank
Das Urteil (Az.: 2-25 O 228/21) ist nicht rechtskräftig und kann mit Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. Die Commerzbank wollte sich inhaltlich zunächst nicht äußern: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern und zuerst die Urteilsbegründung prüfen werden."
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. dem Preisaushang der Commerzbank geklagt. Diese sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50 000 Euro zahlen, für Bestandskunden waren höhere Freibeträge von bis zu 250 000 Euro vorgesehen.
Die sogenannten Verwahrentgelte, die etliche Banken zwischenzeitlich eingeführt hatten, waren eine Folge der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Zeitweise mussten Geldhäuser 0,5 Prozent Zinsen auf Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parkten. Die Kosten dafür reichten viele Institute an ihre Kunden weiter. Erst im Juli dieses Jahres schaffte die EZB diese Strafzinsen ab, in der Folge lockerten auch Banken die Gebührenschraube. Die Commerzbank zum Beispiel erhebt seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr.
Der Verbraucherzentrale ging es mit ihrer Klage darum, das Thema auch für die Zukunft grundsätzlich juristisch klären zu lassen. Das Landgericht rügte, mit den umstrittenen Klauseln wälze die Bank Betriebskosten "ohne eine echte Gegenleistung" auf Kunden ab. Negative Zinsen widersprächen zudem dem Leitbild von Spareinlagen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sprach von einem "guten Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher": "Das Landgericht Frankfurt am Main schiebt mit seinem Urteil dem Versuch der Commerzbank, Kundinnen und Kunden unrechtmäßig Geld aus der Tasche zu ziehen, einen Riegel vor."/ben/DP/men
Quelle: dpa-AFX