MÜNSTER (dpa-AFX) - Das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4 beschäftigt jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig ließen die Revision zu einer Gerichtsentscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu. Das hatte am 26. August 2021 den Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Kraftwerk für unwirksam erklärt. Es war bereits der zweite Plan der Stadt Datteln, der einer juristischen Überprüfung nicht standhielt. Der 10. Senat des OVG hatte keine Revision zugelassen. Die Beschwerde der Stadt Datteln dagegen war jetzt am Bundesverwaltungsgericht erfolgreich (Az.: BVerwG 4 BN 50.21).
2009 hatte das OVG erstmals einen Bebauungsplan der Stadt Datteln gekippt. Ein Landwirt aus der Nachbarstadt Waltrop setzte sich mit seiner Klage durch. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter monierten, dass der Plan nicht mit der Landesentwicklungsplanung übereinstimme. Der sah als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter entferntes Gebiet im Nordosten der Stadt Datteln vor. Die damalige rot-grüne Landesregierung änderte daraufhin die Landesplanung, damit der Bau des damaligen Besitzers Eon
Bei der Entscheidung 2021 hatte das OVG bei der Standortauswahl einen Bruch der gesetzlichen Vorgaben gesehen. Das Kraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper
Das Kraftwerk, das in Anlehnung an die abgeschalteten Vorgängerblöcke als Datteln 4 bezeichnet wird, sollte eigentlich viel früher Strom liefern. Baubeginn war 2007, angefahren werden sollte der Block bereits 2011. Doch eine Serie von Versäumnissen und Pannen verzögerte die Inbetriebnahme. Vor dem Start traten Mängel an den Schweißnähten des neuen Kessels zutage. Es ist das letzte in Deutschland gebaute Kohlekraftwerk und hat eine Leistung von 1100 Megawatt./lic/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX