MÜNCHEN/FLENSBURG (dpa-AFX) - Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei Dieselautos von BMW
Bei den Fahrzeugen erfolgt nach Angaben des KBA eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage. Außerdem greife die Reduktion auch bei Außentemperaturen, welche so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliege, teilte das KBA mit. Die Fahrzeuge reduzierten damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.
Autobauer hatten im Zuge des VW
BMW hält sich nach eigenen Angaben Rechtsschutzmöglichkeiten offen, da der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Der Konzern sei der Auffassung, dass die zur Abgasreinigung verwendete Motorsteuerung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimme. "Gleichwohl erkennt das Unternehmen bei der Hardware des fraglichen Fahrzeugmodells ein potenzielles Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems", hieß es in einem Statement. Im Zuge der EuGH-Entscheidungen würden die Anforderungen an Diesel-Fahrzeuge neu diskutiert. "Dabei wird rückwirkend ein Maßstab auf Technologien angewendet, die bis zu 15 Jahre alt sind." Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt.
Vor vier Wochen war bekannt geworden, dass das KBA in einem Anhörungsverfahren dem Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung bei BMW nachgeht. Das Anhörungsverfahren lief bereits seit August 2023. Das KBA hatte im Rahmen der Marktüberwachung Auffälligkeiten bei den BMW-Autos festgestellt./men/niw/jha/
Quelle: dpa-AFX