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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hält an E-Rezept fest

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hält an E-Rezept fest
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23.08.2022 ‧ dpa-Afx

DORTMUND (dpa-AFX) - Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hält auch nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) an den den Plänen zur Einführung des elektronischen Rezepts am 1. September fest. Zum Start der Rollout-Phase sollen dann zunächst rund 250 Praxen die neue Technologie nutzen, wie die Vereinigung am Dienstag bekräftigte. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besser ist, auf dem Fahrersitz zu sitzen und den Kurs mitzubestimmen - damit wir möglichst unfallfrei durch diese Entwicklung kommen", sagte KVWL-Vorstand Thomas Müller.

Die KVWL reagierte damit auf die Kehrtwende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, die sich am Montag vorläufig aus der Einführung des E-Rezepts zurückgezogen hatte. Ursprünglich sollte das Pilotprojekt am 1. September gleichzeitig in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein starten.

Beim E-Rezept bekommen gesetzlich Versicherte kein rosa Zettelchen mehr, sondern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das gewünschte Medikament von der Apotheke erhalten. Wer die dafür nötige App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code ausgedruckt auf einem Zettel.

Die KVSH begründete ihren Ausstieg damit, dass eine mailbasierte Umsetzung des E-Rezepts nach dem Landesdatenschutzgesetz untersagt sei. Damit sei der für Patienten praktikabelste Weg versperrt. Digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzten, seien momentan nicht umsetzbar.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hält eine digitale Lösung zur Übertragung des E-Rezepts für unentbehrlich, hofft im Gegensatz zur KVSH aber offenbar auf eine schnelle Lösung der Probleme. Die KVWL erwarte von der für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen halbstaatlichen Firma Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte übertragen und eingelöst werden könne. "Das ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar."/rea/DP/mis

Quelle: dpa-AFX

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