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Kartellamt und Google erzielen Kompromiss bei Datenverarbeitung

Kartellamt und Google erzielen Kompromiss bei Datenverarbeitung
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05.10.2023 ‧ dpa-Afx

BONN (dpa-AFX) - Der Google -Konzern Alphabet muss nach einer Einigung mit dem Bundeskartellamt seinen Nutzern bei bestimmten Diensten wie GMail mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. Das teilte das Amt am Donnerstag in Bonn mit. Zuvor hatte die Kartellbehörde dem US-Konzern eine "ausführlich begründete Abmahnung" zukommen lassen, die sich mit der Einigung nun erledigt hat.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte, künftig hätten Nutzerinnen und Nutzer von Google-Diensten sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschehe, wie Google sie einsetzen dürfe und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürften. "Das schützt zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Daten. Zum anderen kann so die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden."

Google konnte sich in den Verhandlungen mit seiner Position durchsetzen, dass die durch den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union regulierten Dienste nicht zusätzlichen Anforderungen des Bundeskartellamtes unterliegen. Das sind Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google Suche, YouTube, Android, Google Chrome sowie Googles Online-Werbedienst. Diese DMA-regulierten Dienste waren zum Teil noch Gegenstand der Abmahnung des Bundeskartellamtes gewesen.

Die Behörde betonte, die zusätzlichen Verpflichtungszusagen von Google gegenüber dem Bundeskartellamt beträfen "mehr als 25 weitere Dienste", darunter auch GMail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV. Aus Unternehmenskreisen verlautete jedoch, die Zahl der betroffenen Dienste sei vermutlich deutlich kleiner als 25.

Unter Experten ist umstritten, ob das Kartellamt für die Überprüfung der Methoden der Datenerhebung und Datensammlung überhaupt zuständig ist. Die Behörde räumte im Januar bereits ein, dass für bestimmte Dienste von Google der europäische DMA anzuwenden sei, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Kommission fällt. In der Zwischenzeit hatte sich auf EU-Ebene geklärt, welche Dienste tatsächlich unter den DMA fallen.

Ein Google-Sprecher erklärte, man "freue sich über den konstruktiven Austausch mit dem Bundeskartellamt, während wir daran gearbeitet haben, dessen Bedenken zu adressieren". Google sei schon seit langem in der Branche führend darin, den Menschen Wahlmöglichkeiten, Transparenz sowie einfache Steuerelemente zu bieten, um ihnen bei der Verwaltung ihrer Daten zu helfen. "Die heute veröffentlichten Zusagen folgen diesem Ansatz, unsere Produkte weiterzuentwickeln, um den Erwartungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie der Behörden gerecht zu werden."/chd/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX

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