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Kartellamt: Gelockerte Werbemöglichkeiten für Olympia-Sportler

Kartellamt: Gelockerte Werbemöglichkeiten für Olympia-Sportler
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20.03.2024 ‧ dpa-Afx

BONN (dpa-AFX) - Deutsche Olympia-Teilnehmer haben rund um die Spiele in Paris in diesem Sommer gelockerte Werbemöglichkeiten und mehr Freiheiten bei der Nutzung der sozialen Medien. Das teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch mit.

"Die Athletinnen und Athleten sind die Leistungsträger der Olympischen Spiele. Sie können aber von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren. Daher ist die Eigenvermarktung durch Werbemöglichkeiten umso wichtiger", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Bei den diesjährigen Spielen in Paris wird die bereits 2019 durch unser Verfahren bewirkte Öffnung der Werberegeln für die Mitglieder des Team Deutschland und ihre Sponsoren gewährleistet. Neu ist ab diesem Jahr eine weitere Lockerung für die Nutzung von Social Media."

2019 hatte es Kartellverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) gegeben. Danach verpflichteten sich IOC und DOSB laut Kartellamt zu Öffnungszusagen.

Nach der aktualisierten Regel könnten die Athleten zum Beispiel "mit ihren Smartphones nun auch kurze Videos in den olympischen Stätten und von der Eröffnungs- und Schlussfeier aufnehmen und diese in ihren Social Media-Accounts verwenden, solange dies nicht zu Werbezwecken erfolgt"./sho/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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