BERLIN (dpa-AFX) - Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden sollen künftig weit seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Stattdessen sollen die Hilfesuchenden bereits am Telefon oder dann vor Ort im Krankenhaus verstärkt in eine nahe Praxis geschickt oder direkt telemedizinisch betreut werden. Das ist das Ziel einer großangelegten Notfallreform, für die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag in Berlin Eckpunkte vorlegte.
Der SPD-Politiker erläuterte, 25 bis 30 Prozent der Fälle aus Notfallambulanzen könnten auch in Arztpraxen behandelt werden. Heute sind die Notfallambulanzen häufig überfüllt - Ärzteorganisationen beklagen seit Jahren, dass vor allem am Wochenende dort auch viele Menschen mit leichteren Beschwerden vorstellig würden.
Neue Zentren mit angeschlossenen Praxen
Die Notaufnahmen sollen künftig in neue Integrierte Notfallzentren aufgehen. Pro 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner solle es ein Zentrum geben, kündigte Lauterbach an. Zu diesen Zentren soll auch je eine ambulante Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe gehören. Die Einschätzung, wo die Patientinnen und Patienten versorgt werden sollen, soll an einem sogenannten gemeinsamen Tresen stattfinden.
Im Kern ziele die Reform darauf ab, dass die Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo es am besten und schnellsten gehe, so Lauterbach. "Das muss nicht immer das Krankenhaus sein", sagte der Politiker. "In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller." Häufig genüge auch der Besuch der Hausarztpraxis am nächsten Tag.
Verbindung von 116 117 und 112
Die unter der Rufnummer 116 117 erreichbaren Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen ausgebaut werden. Sie sollen mit den unter 112 erreichbaren Rettungsleitstellen vernetzt werden. So soll es künftig egal sein, welche der beiden Nummern man wählt. Patientinnen und Patienten sollen dort dann eine Ersteinschätzung bekommen, wohin sie gehen sollen. Wählt ein Notfall-Patient die 116 117, soll er beispielsweise auch auf diese Weise einen Krankenwagen geschickt bekommen können.
Leichte Fälle ohne Arztbesuche
Auch Telemedizin soll ausgebaut werden, wie Lauterbach erläuterte. Wenn die Ärztin oder der Arzt telefonisch oder per Video einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht nötig erachten, dann soll so auch ein elektronisches Rezept oder eine elektronische Krankschreibung ausgestellt werden können. Der Behandlungsfall könne dann abgeschlossen werden, ohne dass Betroffene außer Haus gehen müssten, so Lauterbach.
Reformgesetz soll 2025 gelten
Auch die neuen Notfallzentren sollen sich mit den Terminservicestellen vernetzen - das soll laut Lauterbach möglich machen, dass man dort direkt Termine für eine Weiterbehandlung angeboten bekommt. Insgesamt sei eine "große Reform" geplant mit "einem unfassbar großen Potenzial, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Versorgung zu verbessern". Sie solle in der ersten Jahreshälfte im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden und ab Anfang 2025 gelten./bw/DP/mis
Quelle: dpa-AFX