+++ Diese 15 Aktien starten jetzt erst durch +++
16.12.2020 ‧ dpa-Afx

Kabinett beschließt neue Regeln für Mietspiegel

-%
Deutsche Wohnen

BERLIN (dpa-AFX) - Für Mietspiegel sollen künftig klarere gesetzliche Vorgaben gelten. Entsprechende Regeln beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Zuletzt hatte es häufig Kritik an der Aussagekraft von Mietspiegeln gegeben.

An den Vorgaben für sogenannte einfache Mietspiegel ändert sich wenig, sie müssen allerdings wie auch qualifizierte Mietspiegel künftig veröffentlicht werden. Für qualifizierte Mietspiegel gelten zusätzliche Qualitätskriterien was Datengrundlage oder Methodik angeht. Zudem sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden, den Behörden Angaben etwa zur Wohnungsgröße zu machen.

Bei einem Rechtsstreit etwa um Mieterhöhungen müsste künftig nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein Mietspiegel aussagekräftig ist - vielmehr müsste bei einem qualifizierten Mietspiegel das Gegenteil belegt werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen nach drei Jahren überarbeitet und nach fünf Jahren neu erstellt werden.

Dem Mietspiegelreformgesetz muss der Bundestag hoch zustimmen. Die Mietspiegelverordnung muss der Bundesrat billigen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die neuen Regelungen zwar grundsätzlich. Präsident Lukas Siebenkotten forderte aber: "Da für größere Gemeinden regelmäßig ein rechtssicherer Mietspiegel von elementarer Bedeutung ist, sollten alle Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen." Andernfalls laufe die Mietpreisbremse bei einer Wiedervermietung ins Leere. Zudem müssten Bund und Länder sicherstellen, dass Gemeinden bei der Erstellung von Mietspiegeln finanziell unterstützt würden.

Die gleichen Forderungen erhob auch der wohnungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Chris Kühn. Er warnte zudem vor Regelungslücken: "Leider ist nicht ausgeschlossen worden, dass Vermieter bei Fällen ohne Mietspiegel Mieterhöhungen allein mit drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand begründen können. Hier müssen Schlupflöcher für Missbrauch abgestellt werden."/hrz/DP/eas

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern