IRW-PRESS: CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital
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Berlin / Teltow / Leipzig, 17. September 2020 - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die "Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals
2020 durchzuführen.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 36.421.841,00 um bis zu EUR 1.400.769,00 auf bis zu EUR 37.822.610,00 durch die Ausgabe von weiteren bis zu 1.400.769 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Stückaktie (nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller Dividendenberechtigung ab dem
1. Januar 2020 gegen Bareinlagen erhöht werden.
Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 26:1 von der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, ("Baader Bank") angeboten, d.h. 26 alte Aktien berechtigen mithin zum Bezug von 1 Neuen Aktie. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Bezugsberechtigter auf 1.847 Bezugsrechte verzichtet.
Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt am 22. September 2020 und endet am 6. Oktober 2020
MEZ (einschließlich). Der Bezugspreis beträgt EUR 1,05. Es wird weder seitens der Gesellschaft noch von der Baader Bank als Bezugsstelle ein Bezugsrechtshandel beantragt werden.
Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, im Wege des Überbezugs zum Bezugspreis zum Kauf angeboten.
Neue Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsangebots von bestehenden Aktionären bezogen worden sind, sollen im Rahmen einer weiteren Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien sowie nicht an U.S. Personen im Sinne des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (Securities Act)) mindestens zum Bezugspreis angeboten werden (das Rump Placement).
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der Neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 15. Oktober 2020 vorgesehen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt in Umsetzung der mit der Ad-hoc-Meldung am 27. April 2020 bekanntgegebenen Verpflichtungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH (BBG), mit der die BBG Verpflichtungen über insgesamt rund EUR 13,24 Mio. gegenüber der Gesellschaft übernommen. Das beinhaltet die Zuführung von EUR 9,6 Mio. frischen liquiden Mitteln, insbesondere auch durch die Sicherung des Erfolgs der heute beschlossenen Kapitalerhöhung. Die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 1,5 Mio. sollen zur Bereitstellung der notwendigen Mittel für den operativen Betrieb und die weitere Erschließung der europäischen Kernmärkte verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 22. September 2020 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der co.don Aktiengesellschaft www.codon.de in der Rubrik Investoren / Kapitalmaßnahmen veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.
Mitteilende Person: Tilmann Bur (Alleinvorstand)
Kontakt
Matthias Meißner
Director Corporate Communications
Investor Relations / Public Relations
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F: +49 (0)30-240352309
E: ir@codon.de
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Bezugsangebots und des von der BaFin gebilligten Prospekts. Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von "U.S. persons" angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß der Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA oder in andere Jurisdiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und dürfen nicht an "U.S. persons" oder über Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den USA versandt werden. In den USA wird kein öffentliches Angebot von Aktien unternommen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.
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Quelle: dpa-AFX