MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei der Aufarbeitung des Wirecard
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) versuchte, die Wogen mit dem Hinweis auf das Aktiengesetz zu glätten. Denn dort ist geregelt, dass Aktionäre Gewinnanteile nur dann zurückzahlen müssen, "wenn sie wussten oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wussten, dass sie zum Bezug nicht berechtigt waren". "Deshalb ... bitte Ruhe bewahren", schrieb DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler auf Twitter.
Der rechtliche Hintergrund: Wenn betrügerische Firmen Insolvenz anmelden, ist es nach Angaben von Steueranwälten und Insolvenzverwaltern übliches Prozedere, die falschen Bilanzen zu korrigieren - und damit in der Folge auch Steuerzahlungen und Gewinnausschüttungen. Jaffés Kanzlei äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Berichten.
Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre über 12 Milliarden Euro Forderungen angemeldet. Dabei zeichnet sich ohnehin ein grundsätzlicher Rechtsstreit um die Forderungen der Aktionäre im Insolvenzverfahren ab. Aktionäre sind zunächst Miteigentümer eines Unternehmens, nicht Gläubiger, die Kredite gegeben haben. Jaffé hat deshalb mehrfach erklärt, dass möglicherweise gerichtlich geklärt werden müsse, ob die Aktionäre im Insolvenzverfahren Ansprüche haben./cho/DP/jha
Quelle: dpa-AFX