BRÜSSEL (dpa-AFX) - Über das neue EU-System zur Überwachung des Handels mit Corona-Impfstoffen sind in den ersten Tagen noch keine Ausfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union verboten worden. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag mitteilte, wurden zunächst lediglich zwei Genehmigungen für Impfstofflieferungen nach Großbritannien und Kanada beantragt, die dann auch erteilt wurden.
Auf die Frage, wie viele Impfstoffdosen in die beiden Länder ausgeführt werden dürfen und von wem sie hergestellt wurden, gab es keine Antwort. Als Produzenten kommen vor allem die Unternehmen Astrazeneca
In der EU wird der Export von Corona-Impfstoffen seit Samstag streng überwacht. Pharmakonzerne, die auch mit der EU Lieferverträge geschlossen haben, müssen nach einer Verordnung Ausfuhrgenehmigungen für in der EU produzierte Impfstoffe beantragen. Wenn Hersteller die EU bei Liefermengen unrechtmäßig benachteiligen, könnten die Genehmigungen dann verweigert werden.
Ausgenommen sind allerdings Exporte in eine Reihe von Partnerländern und in Entwicklungsländer. Zu den Partnerländern zählen beispielsweise die Schweiz, Israel und die Ukraine - nicht aber Großbritannien und Kanada. Zuständig für die Ausfuhrgenehmigungen ist der EU-Mitgliedstaat, in dem die für den Export vorgesehenen Impfstoffe produziert wurden. Die EU-Staaten sind allerdings angehalten, vor Entscheidungen die Stellungnahme der EU-Kommission einzuholen und im Einklang mit dieser Stellungnahme zu entscheiden.
Das neue System wurde geplant, nachdem der Pharmakonzern Astrazeneca angekündigt hatte, zunächst weniger Impfstoff an die EU zu liefern als vertraglich zugesichert. Dabei steht die Vermutung im Raum, dass in der EU produzierte Vakzine an Drittstaaten geliefert wurden./aha/DP/jha
Quelle: dpa-AFX